In § 42 (8) der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgehalten, dass Lkw über 7,5 t in der Zeit von 22 – 5 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen. Diese Regelung aus dem Jahr 1995, die ursprünglich als Lärmschutzmaßnahme gedacht war, ist mittlerweile antiquiert, gefährdet die Verkehrssicherheit und trägt zu erhöhtem Schadstoffausstoß bei!
Aufgrund der modernen lärmarmen Fahrzeugtechnologie und der zahlreichen Investitionen in den Lärmschutz auf Autobahnen und Schnellstraßen ist diese Regelung längst überholt! Vielmehr muss betont werden, dass die derzeitige Regelung die Verkehrssicherheit der Lkw-Lenker und anderer Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, weil das Fahren über weite Strecken mit einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h für die Lkw-Lenker monoton und ermüdend ist und für nachkommende Fahrzeuge aufgrund des hohen Geschwindigkeitsunterschiedes beim Nähern gefährlich ist. Zudem sind moderne Lkw-Motoren auf die Geschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt, da hier der Schadstoffausstoß am geringsten ist.
Ein undurchsichtiger Schilderwald auf betroffenen Straßen ergibt sich dadurch, dass […]